Gespräch: Dr. Hannes Hartung und Prof. Raimund Stecker

18
Jul

Gespräch: Dr. Hannes Hartung und Prof. Raimund Stecker

War der Umgang mit Herrn Gurlitt und seiner Sammlung anständig?

Zu dieser Fragestellung führten  RA Dr. Hannes Hartung und Prof. Dr. Raimund Stecker  am 18. Juli 2014 ein Gespräch zu den Lehren aus der Sammlung Gurlitt für den Umgang mit Raubkunst und entarteter Kunst in Deutschland im Schnittpunkt zwischen Recht, Medien und Moral.

RA Dr. Hannes Hartung, der als Rechtsanwalt für Cornelius Gurlitt tätig war, lehrte bis 2011 internationales Kunst- und Kulturrecht für die Kulturwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ist seit 2010 Lehrbeauftragter der Karl-Franzens-Universität Graz. 2011 wurde er zudem als „Mediator for Art and Cultural Heritage“ in die internationale Liste der ICOM und WIPO aufgenommen.

Prof. Dr. Raimund Stecker arbeitete nach seiner Tätigkeit als Kunsthistoriker als Direktor in verschiedenen Museen. Darüber hinaus war er als Baukünstlerischer Berater tätig und ist seit über 15 Jahren Honorarprofessor an der Kunstakademie in München. Gemeinsam mit Stefan Koldehoff und Ralf Oehmke ist er Autor des Büchleins „Der Fall Gurlitt“, das in Form eines Gesprächs des Ziel verfolgen möchte, die Diskussion über den Umgang mit dem Privatsammler Cornelius Gurlitt öffentlich auf die Füße des Menschenverstandes zu stellen.

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